Zielgruppe:
Marketing- und Kommunikationsfachkräfte aus Industrieunternehmen, B2B-Marketer*innen aus dem Agentur-Umfeld, Entscheider*innen aus KMUs
Dieser Kurs sensibilisiert für rechtliche Stolperfallen und klärt, wie Marketingmaßnahmen rechtskonform umgesetzt werden können. Folgende drei Praxisfelder werden dabei behandelt: datenschutzrechtliche Herausforderungen im Umgang mit KI, die Verwendung von Bildern unter Berücksichtigung des Persönlichkeits- und Urheberrechts mit Fokus auf KI sowie die rechtlichen Grundlagen für Corporate Social Media Marketing, insbesondere beim Einsatz von Markenbotschaftern.
16. & 23.10.24: Modul 1 (digital) - Datenschutz & KI
Mittwoch, 16.10.24 (Teil 1) + Mittwoch, 23.10.24 (Teil 2), jeweils 9.00-12.30 Uhr (digital)
Modul 1: Datenschutz und KI: Rechtliche Herausforderungen
Dozent: Christian Wegeler
13.11.24: Modul 2 (digital) - Bildrechte & KI
Mittwoch, 13.11.24, 9.00-12.30 Uhr (digital)
Modul 2: Bildrechte im Marketing mit Fokus auf KI
Dozent: Alexander Karst
27.11.24: Modul 3 (digital) - Social Media
Mittwoch, 27.11.24, 9.00-12.30 Uhr (digital)
Modul 3: Rechtliche Grundlagen für Social Media Profile und Social Media Werbung im B2B-Unternehmenskontext
Dozentin: Prof. Dr. jur. Felicitas Maunz
Bei diesem Kurs können alle Module auch einzeln gebucht werden.
Bei Interesse an allen drei Themenfeldern empfehlen wir jedoch die Buchung als Gesamtkurs (Vergünstigung bei Gesamtkurs-Buchung).
Diese Aspekte haben bisherige Teilnehmer*innen der B2B-Kompetenz-Werkstatt besonders positiv bewertet:
Die Einbindung von KI-Anwendungen im Rahmen von Marketing-Prozessen bietet enorme Vorteile, sollte jedoch auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Herausforderungen und Risiken betrachtet werden. Diese werden in der aktuellen KI-Verordnung (AI Act) geregelt, die in wesentlichen Teilen im Frühjahr 2025 anwendbar ist. Höchste Zeit also, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und rechtliche Fragestellungen für die B2B-Marketing-Praxis zu klären.
Wie riskant ist es, KI-Systeme mit unternehmensbezogenen oder sogar personenbezogenen Daten zu trainieren? Welche Rechtsgrundlage ist nötig, um personenbezogene Kundendaten im Rahmen von KI gestützten Systemen zu nutzen? Welche internen Richtlinien für Mitarbeitende sind wichtig, um rechtliche Risiken bei der Verwendung von KI zu vermeiden? Welche Haftungsaspekte kommen bei der Verbreitung und beim Weiterverkauf KI-generierter Inhalte zum Tragen?
Im Kurs betrachten wir die rechtlichen Grundlagen für die Beschaffung und Anwendung von KI-Lösungen im Marketing und entwickeln anhand von Praxisbeispielen Lösungswege für den rechtskonformen Einsatz.
Christian Wegeler ist Wirtschaftsjurist, Certified Information Privacy Professional/Europe (IAPP) und Trainer/Referent im Bereich Datenschutz. Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) und ISO IEC 27001 Auditor (TÜV) berät Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen in den Themengebieten Datenschutz und Informationssicherheit.
Bildrechte sind komplex. Das ist durch die KI-Generatoren nicht einfacher geworden. Die unterschiedlichsten „Content Creators“ treffen auf Unternehmen, die ihren Content über viele unterschiedliche Kanäle ausspielen. Fotografiert, illustriert, generiert – und alle beziehen sich auf ein Urheberrecht, das älter ist als die Fotografie. Wie lassen sich diese Spannungsfelder so auflösen, dass B2B-Unternehmen ihre Kommunikation auf solide Beine stellen können?
Dieses Modul soll für Aufklärung sorgen und behandelt drei für Marketer und PR-Verantwortliche relevante Themenfelder, in denen Recht und Technik von Praktikern erläutert werden – mit dem Ziel, den Umgang mit Bildern sicher und einfach zu gestalten:
Alexander Karst ist Mitgründer der Hamburger Bildbeschaffer, einer Agentur für Bildredaktion, zentralen Einkauf und Medienverwaltung. Als Dozent schult und trainiert er Unternehmen und Agenturen im Umgang mit Bildern, Bildrechten, Medienverwaltung und den vielen Facetten rund um Bilder, Film und Medien.
(Foto: Alexander Klebe)
Bei der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen sowie der Interaktion mit verschiedenen Zielgruppen auf Social-Media-Plattformen lauern rechtliche Fallstricke, die B2B-Marketer kennen sollten. Das Modul schafft ein kompaktes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und erläutert Aspekte des Urheberrechts, Wettbewerbsrechts und die Einhaltung von Werberichtlinien (Hinweis: Der Aspekt Datenschutz wird in Modul 1 behandelt!). Insbesondere beim Einsatz von Corporate Influencern bzw. Markenbotschaftern auf LinkedIn & Co. ist es für Marketer und Kommunikationsverantwortliche essenziell, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen.
Im Modul wird auf die Fragestellungen und einzelne Use Cases der Teilnehmenden eingegangen und erläutert, wie ein rechtskonformes Vorgehen in der Praxis aussehen kann. Erfahren Sie, wie Sie als B2B-Unternehmen Ihre Social-Media-Aktivitäten rechtskonform gestalten und lernen Sie, was dabei speziell auch beim Einsatz von Corporate Influencern aus rechtlicher Sicht zu beachten ist!
Prof. Dr. Felicitas Maunz studierte und promovierte an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach ihrem Referendariat in München arbeitete sie vier Jahre als Rechtsanwältin in einer großen Münchner Rechtsanwaltskanzlei und spezialisierte sich dort auf das Urheber- und Wettbewerbsrecht. Nach mehreren Jahren als Syndikusanwältin in einem Verlagshaus sowie der ProSiebenSat.1 Media AG wurde sie 2013 als Dozentin für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Hochschule Augsburg berufen. Ihr Schwerpunkt liegt im Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.
(Foto: Nell Killius)
*Bei Kursen mit Präsenz-Termin des Workshop-Teils: 100 EUR Aufpreis (für Printmaterialien und Catering)
Mit der Teilnahme erkennen Sie die AGBs der B2B-Kompetenz-Werkstatt an.
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Ihre Ansprechpartnerin
Verena Ellenberger
Leitung B2B-Kompetenz-Werkstatt & Mitgliederbindung
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