Ab dem 29. Juni 2025 tritt eine neue Ära in der digitalen Welt ein: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird wirksam. Dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Umgebung.
Barrierefreiheit ist nicht nur ein Begriff, sondern ein entscheidender Aspekt einer inklusiven Gesellschaft. Sie ermöglicht Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten den gleichberechtigten Zugang zu Information, Umgebung und Kommunikation. Barrierefreiheit bedeutet, Hürden abzubauen – physisch, digital und sozial.
Wer ist betroffen und was bedeutet das?
Jedes Unternehmen, das digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss handeln. Von Herstellern über Dienstleister bis hin zu Leistungserbringern, die Verbraucher direkt oder indirekt bedienen – alle sind gefordert, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen. Generell sind alle Unternehmen, die öffentliche digitale Angebote bereitstellen, dazu angehalten, diese barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst eine breite Palette an digitalen Produkten und Dienstleistungen, von Websites über mobile Applikationen bis hin zu Selbstbedienungsterminals.
Natürlich gelten auch beim BFSG bestimmte Ausnahmen für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Ebenfalls gelten Übergangsfristen von fünf Jahren für bestimmte Dienstleistungen und für Selbstbedienungsterminals sogar 15 Jahre.
Jedoch gilt für digitale Angebote grundsätzlich, dass diese so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. Dies schließt ein, dass Inhalte mit Screenreadern lesbar sein oder integrierte Vorlesefunktionen beinhalten müssen, Videos entweder Untertitel oder Gebärdensprachübersetzung bieten sowie interaktive Funktionen über Tastatur steuerbar sind und herunterladbare PDF-Dokumente barrierefrei gestaltet sein sollten.
Digitale Barrierefreiheit – was heißt das?
Barrieren sind vielfältig und treffen Menschen in verschiedensten Lebenslagen – oft sind es die unsichtbaren Hürden, die am stärksten wirken. Physische Barrieren wie Stufen ohne Rampen oder schlecht konzipierte öffentliche Verkehrsmittel sind offensichtlich. Doch es gibt auch digitale Barrieren, wenn Websites und Apps nicht mit assistiven Technologien kompatibel sind. Sensorische Barrieren entstehen durch mangelnde visuelle oder akustische Signale, und kognitive Barrieren treten auf, wenn komplexe Informationen nicht verständlich aufbereitet sind.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Angebote für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen – sei es durch Behinderung, Alter oder geringe digitale Erfahrung – ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen. Dies schließt unter anderem leicht verständliche Sprache, Anpassbarkeit von Schriftgrößen und Kontrasten sowie barrierefreie Bedienung ein.
Warum jetzt handeln? Vorteile nutzen!
Das BFSG wird zweifellos Realität werden, denn praktisch sind alle davon betroffen. Selbst wenn einige Unternehmen von Ausnahmeregelungen profitieren, ist es ratsam, frühzeitig zu handeln, um nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
Die Umsetzung der BFSG-Maßnahmen bietet Unternehmen eine Fülle von Vorteilen. Eine barrierefreie Gestaltung öffnet den Markt für Menschen mit Behinderungen, was die Kundenbasis erweitert und neue Einnahmequellen schafft. Eine verbesserte Kundenzufriedenheit und -bindung entsteht, da barrierefreie Angebote als Ausdruck von Wertschätzung und Respekt wahrgenommen werden, was wiederum die Markenloyalität stärkt.
Suchmaschinen bewerten barrierefreie Websites oft besser, was das SEO-Ranking verbessert und somit zu mehr Sichtbarkeit führt. Compliance wird insbesondere bei Aufträgen für staatliche Institutionen oder Großkonzerne immer wichtiger, und Barrierefreiheit ist hier oft ein entscheidendes Kriterium.
Zusätzlich vermeidet die Proaktivität in Sachen Barrierefreiheit potenzielle Rechtsstreitigkeiten und setzt ein starkes Zeichen für soziale Verantwortung. Indem Unternehmen Barrieren abbauen, tragen sie aktiv zu einer inklusiveren Gesellschaft bei, was nicht nur das Markenimage positiv beeinflusst, sondern auch die soziale Integration fördert. Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist nicht nur ein ethisches Gebot, sondern ein kluger Geschäftszug.
Daher gilt auch für Unternehmen, die unter die Ausnahmeregelungen fallen, dass frühzeitiges Handeln zum Vorteil werden kann. Denn alle barrierefreien Angebote sind nicht nur für eine größere Gruppe an Nutzer*innen erreichbar und somit attraktiv. Sie heben sich ebenfalls von Wettbewerbern, die noch zögern ab. Zusätzlich erfüllen Sie wichtige Kriterien, die sie als Anbieter in öffentlichen Ausschreibungen oder als potenziell Zuliefernde*r von Konzernen ohnehin erfüllen müssen.
Der Weg ist das Ziel
Unser Handlungsansatz bei der kuehlhaus AG ist klar: Jede Maßnahme, die uns der Erfüllung der BFSG-Forderungen näherbringt, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir plädieren daher dafür, Barrierefreiheit nicht als Belastung, sondern als Chance zu sehen und somit nach und nach für inklusive Lösungen zu sorgen. Denn bis zum 29. Juni 2025 ist es noch etwas hin. Aber erst kurz vorher loszulegen, könnte zu Überforderung werden.
Die Reise geht los
Das BFSG ist mehr als eine gesetzliche Anforderung; es ist eine Gelegenheit, unsere digitalen Angebote für eine vielfältigere Gesellschaft zu öffnen. Bei kuehlhaus sind wir bereit, diesen Weg zu gehen und unsere Kund*innen dabei zu unterstützen, barrierefreie und inklusive digitale Erlebnisse zu schaffen.
Weiterführende Inhalte
Einen ausführlicheren Einblick ins Thema können Sie außerdem am 30. Januar 2025 beim bvik Deep Dive bei der kuehlhaus AG in Mannheim gewinnen.