EmpCo-Richtlinie: betrifft auch B2B-Unternehmen
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie für Umweltwerbung. Sie setzen pauschalen Nachhaltigkeitsversprechen und irreführenden Klimaversprechen engere Grenzen. Viele B2B-Unternehmen halten sich dennoch für nicht betroffen. Eigene Analysen von B2B-Websites zeigen jedoch zahlreiche prüfbedürftige Formulierungen – oft mehrere Dutzend pro Website.











