Verhaltensgrundsätze und Compliance

Spielregeln für den gemeinsamen Dialog

 

Auf der bvik-Hauptversammlung am 7. Mai 2013 beschlossen die Mitglieder gemeinsame Verhaltensgrundsätze, die sechs Leitlinien für das Handeln aller im bvik aktiven Personen beinhalten.

Warum ein Verhaltenskodex?

  • Zur Orientierung für alle Mitglieder und Neumitglieder sowie Besucher bei bvik-Veranstaltungen
  • Zum Schutz des Netzwerks „bvik“ durch klare Regeln
  • Zur Dokumentation der Qualitätskriterien des bvik nach außen     

Was sind die 6 Leitlinien?

  • Transparenz
  • Offenheit
  • Schutz des geistigen Eigentums Dritter
  • Kreativität und Austausch
  • Compliance (sh. dazu auch unten: bvik-Compliance-Programm)
  • Nachhaltigkeit


Welche Vorteile haben bvik-Mitglieder davon?

  • Der Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern wird gefördert, weil der gegenseitige Dialog und das geistige Eigentum durch klare Regeln und ggf. Sanktionen geschützt sind. Diese Selbstverpflichtung unterbindet eine unerwünschte Akquisetätigkeit der Agenturen einerseits und eine mögliche Erwartung der Industrieunternehmen andererseits, über die bvik-Mitgliedschaft kostenlose Leistungen durch eine Mitgliedsagentur zu erhalten.
  • Durch die bisher ohnehin bereits angewandte und nun auch schriftlich festgelegte Transparenz bei Entscheidungswegen sowie bei Einnahmen und Ausgaben wird gewährleistet, dass die Mitgliedsgebühren ausschließlich zur Erreichung der Verbandsziele bzw. für Mitgliederangebote verwendet werden. Alle im Verband aktiven Personen handeln unabhängig und neutral, Compliance wird sicher gestellt.
  • Die Leitlinien sind zugleich Qualitätskriterien für den Verband und haben auch Signalwirkung nach außen. Damit wird die Mitgliedschaft im bvik zu einem „Gütesiegel“ für alle Mitglieder.


Was geschieht bei Verstößen?

Jedes Mitglied hat das Recht, den Vorstand bei Verstößen gegen die Verhaltensgrundsätze zu informieren. Gemäß Satzung kann der Vorstand dann nach eingehender Prüfung das betreffende Mitglied aus dem Verband ausschließen

 

bvik-Compliance-Programm

Damit die Arbeit im bvik den zunehmenden Compliance-Anforderungen der Unternehmen gerecht werden kann und auch den Anforderungen des Kartellrechts entspricht, hat sich der bvik auf ein umfassendes Compliance-Programm verpflichtet.

Die Befolgung dieser „Spielregeln“ dient dem Schutz der Mitgliedsunternehmen und der Verbandsarbeit und liegt im persönlichen Interesse der Mitgliedsunternehmen und der Vertreter des bvik. Das Ziel des Compliance-Programms ist es sicherzustellen, dass weder der bvik noch die an der Verbandsaktivität beteiligten Mitgliedsunternehmen allgemeingültige Compliance- und Wettbewerbsverstöße begehen. Gleichzeitig soll es auch mit konkreten Handlungsvorschlägen deutlich machen, wie man in rechtlich zulässiger Weise agieren kann und so weiterhin Spielräume für die Verbandsarbeit gewährleistet. Gerne übersenden wir Ihnen auf Wunsch das bvik Compliance-Programm.