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Sie sind hier: 1 / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz B2B

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im B2B – das müssen Sie beachten

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten. Ein barrierefreier Zugang zu Websites und Apps bedeutet, dass Inhalte klar strukturiert, leicht verständlich und für alle Menschen nutzbar sind – ob per Screenreader, Tastatur oder Touchscreen. Und davon können alle profitieren – inklusive der Unternehmen, deren Angebote durch gute Usability mehr Reichweite erlangen. Zugangsfreundliche Online- und App-Angebote konvertieren zudem nachweislich besser. 

Wen die neue Gesetzeslage betrifft und was im B2B beachtet werden muss, ist aber vielen noch unklar. Hier finden Sie eine Übersicht, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für das B2B-Marketing bedeutet, welche Auflagen gelten, wo Sie am besten anfangen und was Sie sonst noch wissen müssen.

Barrieren selbst nachempfinden

– Rundgang durch das Accessibility Discovery Center

Googles neues Accessibility Discovery Center in München ist ein Ort, an dem Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam inklusive Produkte entwickeln. Als bvik, können wir Ihnen am 24. Juli zwei Rundgänge durch das ADC in München anbieten. Sichern Sie sich einen Platz im begrenzten Kontingent, mehr Informationen finden Sie hier.

Inhaltsübersicht

↓ Überblick: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im B2B-Marketing
↓ Gesetzlicher Hintergrund des BFSG
↓ Barrierefreies Webdesign angehen
↓ Faktoren des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im B2B
↓ Experten-Interviews und Best Practices zum BFSG im B2B

Digitale Barrierefreiheit – darum geht es

Barrierefreiheitsexperte und bvik-Mitglied Wolfgang Pfeifer (schrankenlos.online) erklärt Ihnen im Video*, worum es beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geht, weshalb sich die Umsetzung lohnt und worauf Sie im B2B besonders achten müssen. Erhalten Sie in 45 Minuten einen umfänglichen Einblick in das Thema und gehen Sie das BFSG im eigenen Unternehmen an!

*Stand April 2025, alle Inhalte des Videos sind geistiges Eigentum von Wolfgang Pfeifer

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die gute Nachricht: Wer frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch klare Vorteile im Wettbewerb.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum BFSG (BFSGV) regeln, wie Unternehmen in Deutschland bei digitalen Produkten und Dienstleistungen die Hürden für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen abbauen müssen. Im Glossarbeitrag von David Weihbrecht, activeMind.legal Rechtsanwälte, lesen Sie die wesentlichen Faktoren des Gesetzes und was diese konkret für Sie bedeuten.

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Barrierefreies Webdesign: So gehen Sie das BFSG auf B2B-Websites an

Erste Schritte: Checkliste zum Einstieg in die Barrierefreiheit im B2B

Diese Checkliste greift die Basics des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auf und was sie für den B2B-Bereich bedeuten. Wolfgang Pfeifer erklärt, wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt barrierefrei machen und was Sie beachten müssen.

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Barrierefreies Webdesign: Häufige Stolperfallen und einfache Tests

Barrierefreies Webdesign ermöglicht Kunden und Kundinnen eine höhere Nutzerfreundlichkeit und somit einen besseren Zugriff auf Informationen. In der Praxis gibt es jedoch viele Stolpersteine, welche die digitale Zugänglichkeit erschweren. In diesem Beitrag von unserem Mitglied MOSAIQ lesen Sie über häufige Fehler, einfache Tests zur Selbstüberprüfung und praktische Maßnahmen, um unnötige Hürden zu vermeiden.

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User Experience für alle Nutzer optimieren – bvik-Weiterbildung

Lernen Sie in unserer B2B-Kompetenz-Werkstatt mit Anna Theresa Volkmann von MOSAIQ, wie Sie Ihre Website strategisch optimieren, um Nutzerführung, Conversion Rate und Ansprache gezielt zu verbessern. Sie lernen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Ihre Website für alle Nutzer*innen zugänglich zu gestalten.

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Checkliste Barrierefreiheit – Vier Grundprinzipien

Unsere kostenfreie Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Webseiten, die unser Mitglied makandra erstellt hat, enthält die vier Grundprinzipien des barrierefreien Webdesigns, die Sie unbedingt beachten sollten, in übersichtlicher Darstellung. Ein praktischer Leitfaden für Ihr Team!

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Kostenloser Barrierefreiheits-Check

Unser Mitglied wirDesign bietet mittelständischen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Barrierefreiheit ihrer Website an. Mit diesem Website-Check-up bekommen Sie einen ersten Überblick, wie Sie Ihre Website barrierefrei machen können.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Aspekte, die es auch im B2B zu beachten gilt

Barrierefreie PDF-Dokumente

PDF-Dokumente enthalten oft wichtige Informationen für verschiedene Zielgruppen – Kund*innen, Mitarbeitende, Geschäftspartner oder auch Bewerber*innen. Diese barrierefrei zu gestalten hat daher eine hohe Relevanz – nicht nur im öffentlichen Sektor! Nach dem BFSG müssen auch PDF-Dokumente, die etwa für Produktinformationen, Vertragsunterlagen oder Formulare verwendet werden, so aufgebaut sein, dass sie mit assistiven Technologien wie Screenreadern lesbar sind. Dafür gelten bestimmte technische und gestalterische Kriterien, die in internationalen Standards wie z. B. PDF/UA definiert sind. Alle Voraussetzungen finden Sie kompakt zusammengefasst in der Checkliste unseres Mitglieds Laudert.

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Leichte Sprache im B2B

Leichte Sprache in digitalen Angeboten bietet für Unternehmen zahlreiche Vorteile – gerade im B2B-Bereich. Komplexe Inhalte werden klarer, was besonders bei erklärungsbedürftigen Produkten, Services, aber auch bei Ihrer Karrierewebseite ein echter Pluspunkt ist. Frühzeitiger Einsatz kann als Differenzierungsmerkmal dienen und ist Teil einer vorausschauenden Strategie, um auf gesetzliche Anforderungen vorbereitet zu sein. Die Checkliste von Wolfgang Pfeifer führt Sie durch die Prozesse und alles, was Sie wissen müssen!

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Barrierefreier E-Commerce im B2B

Mit dem European Accessibility Act (EAA) wird Barrierefreiheit zum neuen Standard für digitale Erlebnisse. Was Nutzer*innen beim privaten Shopping kennenlernen, werden sie auch schnell im Geschäftsumfeld zu schätzen wissen. Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird somit auch im B2B-Commerce entscheidend, um Nutzerbedürfnisse zu erfüllen und mit Wettbewerbern Schritt zu halten. In der Checkliste von valantic finden Sie detaillierte Schritte zur Umsetzung barrierefreier Webshops, -sites und Applikationen!

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Experten im Gespräch: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im B2B

Keine Panik: Ansgar Hein im Gespräch zu digitaler Barrierefreiheit

Ansgar Hein ist Experte im Bereich Barrierefreiheit, besonders im B2B-Kontext. Im Gespräch erklärt er, wieso alle von Barrierefreiheit profitieren und wo Sie am besten anfangen. Auch wenn nicht alle Unternehmen gesetzlich betroffen sind, sagt er: „Viele Aspekte für Barrierefreiheit finden sich in den PageSpeed Insights von Google wieder und sind damit Bestandteil des Rankings in den Suchergebnissen. Wenn man es also nicht für die Benutzer*innen macht, dann vielleicht aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung.“

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Digitale Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal | Robert Mangelmann im Interview

Robert Mangelmann betreut mit seiner Agentur die firma. Kunden im B2B- und B2C-Bereich und begleitet dabei Barrierefreiheitsprojekte in unterschiedlichen Umfängen. Im Interview zum BFSG im B2B gibt er Einblicke in sein eigenes Herangehen, Kundenprojekte und konkrete Tipps.

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B2B-Best-Practices & Erfahrungen: Mitglieder des bvik teilen Insights

Best Practice: Unternehmensrichtlinien

Um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im B2B stringent umzusetzen, müssen alle Mitarbeitenden geschult und mitgenommen werden. Beispielhaft hat uns unser Mitglied Easyfairs deren internen Leitfaden zur Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt. Derartige Guidelines im Team zu teilen, gibt allen Beteiligten klare Hilfestellungen und führt zu einem einheitlichen Webauftritt.

 
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Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf dieser Website bereitgestellten Tipps und Informationen zur digitalen Barrierenfreiheit dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stammen aus gut recherchierten Inhalten unserer B2B-Community und stellen keine Rechtsberatung dar. Außerdem sind sie ausdrücklich nicht als Ersatz für professionelle rechtliche Beratung gedacht.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei individuellen Fragen oder rechtlichen Angelegenheiten an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden oder Spezialisten unter den Mitgliedern des bvik zu kontaktieren. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Sie haben noch Fragen?

Ihre Ansprechpartnerin

Ramona Kaden
Geschäftsführung bvik

Bundesverband Industrie Kommunikation e.V. (bvik)
Am Alten Gaswerk 20
86156 Augsburg

Fon: +49 821 999 764 83
E-Mail: ramona.kaden@bvik.org
LinkedIn: Ramona Kaden

BVIK

Bundesverband Industrie Kommunikation e.V.

Am Alten Gaswerk 20 / 86156 Augsburg / Tel: 0821 999764-80 / E-Mail: geschaeftsstelle@bvik.org

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