Universitäten, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie deren Mitarbeitende sind als außerordentliche Mitglieder beim bvik herzlich willkommen, wenn sie sich dem Vereinszweck “Professionalisierung des B2B-Marketings” verbunden fühlen. Sie haben vollen Zugriff auf alle Mitgliederangebote und können sich aktiv und uneingeschränkt im Verband einbringen. Durch den intensiven Kontakt und Austausch zwischen Hochschulen und gelebter Industriekommunikation profitieren alle Beteiligten: Praxisnähe und der Input der neuesten Forschung garantieren einen hohen Mehrwert.
Der einzige Unterschied zur ordentlichen Firmen-Mitgliedschaft besteht darin, dass Sie in der jährlichen Mitgliederversammlung kein Stimmrecht haben.
Bei einer Hochschul-Mitgliedschaft können bis zu vier Personen offiziell als Mitglieder benannt werden. Der vergünstige Jahresbeitrag für Hochschuleinrichtungen beträgt 900 €, bei unterjährigem Eintritt reduziert er sich anteilig auf die verbleibenden Monate des Jahres.
Möchten Sie als Dozent*in, Professor*in, o.ä als Einzelperson Mitglied werden? Dann gibt es auch hier eine außerordentliche Personenmitgliedschaft mit vergünstigten Konditionen.