Barrierefreie Kommunikation ist Markenverantwortung
Ab dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland rechtsverbindlich. Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für den Bundesverband Industrie Kommunikation e.V. (bvik) geht es dabei um mehr als um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Der Verband fordert ein grundsätzliches Umdenken in der B2B-Kommunikation.











